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ERKLÄRVIDEOS ZUM ENERGIEAUSWEIS

Die Inhalte dieser Kategorie geben aufschlussreiche Informationen zu aktuellen und wissenswerten Themenbereichen.

Dieser Erklärfilm dient  zur Aufklärung der Eigentümer hinsichtlich der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

 

Die EnEV 2014: Was folgt aus der Neuregelung?

 

Seit dem 1. Mai 2014 muss sich die Immobilienwirtschaft in Deutschland einem neuen Regelwerk unterziehen.

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jede gewerbliche Vermarktung von Wohnimmobilien nun unter Angabe festgelegter Energiekennwerte erfolgen. 

Die Energieklassen reichen von A+ bis H und sollen neben dem Zahlenwert und der Farbmarkierung eine schnelle und übersichtliche Aussage ermöglichen. Zur Feststellung der Werte ist das Vorhandensein eines gültigen Energieausweises zwingend vorgeschrieben.

 

Bei gewerblichen Vermarktungen sind somit Veröffentlichungen in jeder Form kennzeichnungspflichtig – sei es in der Zeitung, im Internet, im Schaufenster oder beispielsweise auf dem Bauschild.

Bei Nichtbeachtung drohen seit dem 1. Mai 2014 Abmahnungen auf Grundlage des UWG, nach einer Übergangsfrist zudem amtliche Bußgelder. Werden Miet- oder Kaufverträge ohne Vorlage eines gültigen Energieausweises abgeschlossen, drohen zudem die Anfechtung und Rückabwicklung des entsprechenden Vertrages mit weitreichenden Folgen bis hin zum Schadenersatz. Jeder Eigentümer kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst entscheiden, ob er für seine Immobilie den einfachen und weniger akzeptierten Verbrauchsausweis oder den deutlich aussagekräftigeren Bedarfsausweis wählt.

 

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner "Sprengnetter goValue" erstellen wir für Sie die gesetzlich geforderten Energieausweise. Einen Musterauszug finden Sie (hier).

 

Sprechen Sie uns an: 

Energieausweis48 erläutert wichtige Informationen zu den Pflichtangaben für Announcen und Anzeigen. Des weiteren geht es um wichtige Informationen zum Bedarfsausweis und dem Bandtacho.

Der Full Service von Energieausweis48: Arbeitserleichterung für Immobilienprofis, bundesweiter Service und Sicherheit bei der Erstellung.

Energieausweis48 erklärt die Unterschiede zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis und welche Details es zu beachten gilt.

 

Mit freundlicher Unterstützung von Energieausweis 48

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